Das Mobilitäts­budget:

Individuell und klimafreundlich

Die attraktive Alternative zum Jobticket

Der Fiskus fördert den Nahverkehr

Der Fiskus fördert den Nahverkehr

Seit dem 01.01.2019 sind Arbeitgeber-Zuschüsse für den öffentlichen Nahverkehr als Sachbezug anerkannt. Der Zuschuss zum ÖPNV kann vom Mitarbeitenden für den Arbeitsweg oder die Freizeit genutzt werden und ist steuer- und sozialversicherungsfrei.

Den meisten ist dies durch das Jobticket bekannt. Doch nicht immer ist das Jobticket die beste Lösung, denn nicht jeder Arbeitnehmer braucht ein Monatsticket in diesem Umfang. Durch Homeoffice oder Teilzeit ist die Nutzung bei vielen eingeschränkt. Außerdem bringt die Abrechnung der Belege einen erhöhten administrativen Aufwand mit sich.

So funktioniert das Mobiliy-Budget

Die Vorteile für die Mitarbeitenden:

Die Vorteile für die Mitarbeitenden
  • Finanzielle Entlastung

  • Flexible Nutzung der ÖPNV – beruflich und privat

  • Einfache Handhabung durch eine App

  • Transparente Abrechnung

Die Vorteile für den Arbeitgeber:

Die Vorteile für den Arbeitgeber
  • Sie legen die Höhe des Budgets fest

  • Nutzungsabhängige Abrechnung:

    • Kein verschenktes Geld
    • Keine monatlichen Fixkosten

  • Monatliche steuerkonforme Auswertung

  • Automatischer Datenexport für das Lohnbuchhaltungs­system

Kein Arbeitgeber-Budget verfügbar?

Seit dem 01.01.2020 können Tickets im ÖPNV auch als Entgeltumwandlung genutzt werden.

Pauschal versteuert bieten Sie damit Ihren Mitarbeitenden einen hervorragenden Mehrwert!

Auch Angehörige  oder Freunde können von den Vorteilen profitieren: Umfasst die Fahrberechtigung die Mitnahme von anderen Personen oder ist die Fahrberechtigung auf andere Personen übertragbar, schließt dies die Steuerbefreiung nicht von vornherein aus. (BMF Schreiben vom 15.08.2019 IV C 5 -S 2342/19/10007 :001)

Für Sie als Arbeitgeber kann dieser Zusatznutzen kostenneutral gestaltet werden.

Das Mobilitätsbudget
AG-Zuschuss

Die optimale Kombination:

Arbeitgeberzuschuss und Entgeltumwandlung

Mit dieser Variante erhalten Ihre Mitarbeitenden die größte finanzielle Entlastung.

AG-Zuschuss
Entgeltumwandlung
Aufwendungen der monatliche Nutzung des ÖPNV

FAQs

Häufigste Fragen und Antworten

Welche Verkehrsmittel gehören zum ÖPNV?

Busse, U-Bahn, S-Bahn, Straßenbahn und Regionalzüge. Sie können für berufliche und private Fahrten genutzt werden.

Wer kann die Zuschüsse erhalten?

Die Vergünstigung muss durch einen Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erfolgen.

Gibt es eine Einschränkung bei den Ticketarten?

Nein, es können Einzel-, Wochen-, Monatsfahrausweise etc. abgerechnet werden.

Welche Auswirkungen hat der Zuschuss auf die Entfernungspauschale?

Der Arbeitgeber-Zuschuss mindert die Entfernungspauschale. Um eine Minderung der Entfernungspauschale auszuschließen, können die Zuschüsse seit dem 01.01.2020 gemäß EStG § 40 Abs. 2, Satz 2, Nummer 2 mit 25% pauschal lohnversteuert werden

Berührt die Entgeltumwandlung für ÖPNV die geförderten Beträge für die betriebliche Altersversorgung?

Nein, in keinster Weise. Die steuerlichen Vergünstigungen sind in unterschiedlichen Paragraphen geregelt und können parallel genutzt werden.

Welche Verkehrsmittel sind nicht von der Erstattung betroffen?

Personenfernverkehr wie Fernzüge, ICE, IC, EC, Fernbusse, Taxen, Flugzeuge

Gibt es einen Höchstbetrag?

Es gibt kein gesetzliches Limit – Als Arbeitgeber definieren Sie das Mitarbeiterbudget. Zuschüsse und Entgeltumwandlung können in voller Höhe steuerbegünstigt genutzt werden. Die Freigrenze des Sachbezugs in Höhe von monatlich 44 Euro bleibt frei und kann für weitere Sachzuwendungen eingesetzt werden. 

Welche steuerlichen Maßgaben sind zu beachten?

Die Zuschüsse müssen zusätzlich zum Entgelt gewährt werden. Die Tickets und Rechnungen müssen bei einer Steuer- bzw. Sozialversicherungsprüfung vorweisbar sein. Die Daten sind beim Provider sicher gespeichert und protokolliert gemäß GoBD.

Wie ist die pauschale Versteuerung bei Entgeltumwandlung?

Seit 01.01.2020 können die Zuschüsse zu ÖPNV Tickets gemäß EStG § 40 Abs. 2, Satz 2 auch als Gehaltsumwandlung gewährt werden. Bei einer Gehaltsumwandlung müssen die Zuschüsse mit 15% oder 25% pauschal lohnversteuert werden. Werden die Zuschüsse mit 15% pauschal lohnversteuert, mindert dies die Entfernungspauschale. Bei Versteuerung mit 25% unterbleibt eine Minderung.