Das Lunch-Budget eignet sich hervorragend für alle Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden unkompliziert und mit geringstem Verwaltungsaufwand ein Mittagessen ermöglichen und erstatten möchten.
Mit dem Lunch-Budget profitieren Ihre Arbeitnehmer von staatlich geförderten Mahlzeiten – und dies ohne Kantine.
Es ist eine ausgezeichnete, digitale Alternative zum herkömmlichen Essensscheck.
Ihre Mitarbeitenden haben die absolute Entscheidungsfreiheit bei der Wahl ihres Mittagessens: Restaurant, Imbiss, Bäckerei, Supermarkt oder Bestellung beim Lieferservice. Es gibt keine Bindung an Akzeptanzstellen. Wesentlich ist lediglich, dass ein Kassenbeleg oder eine Rechnung ausgestellt wird.
Erstattet werden Lebensmittel und Speisen, die für den Verzehr in den Arbeitspausen sowie unmittelbar vor oder nach der Arbeit geeignet sich.
Dazu zählen auch kalte Gerichte wie belegte Brötchen, Snacks oder Fingerfood. Nicht-alkoholische Getränke sind ebenfalls erstattungsfähig. Ausgenommen sind jedoch Alkohol, Zigaretten oder Non-Food Artikel.
Die steuerlichen Vorteile sind auch bei einer Entgeltumwandlung möglich und bieten den Mitarbeitenden einen hohen finanziellen Nutzen.
Für das Unternehmen entstehen keine Kosten, denn die Gebühren für den Provider sind durch Einsparung der Lohnnebenkosten gedeckt.
Im Gegenteil: das Unternehmen spart sogar noch, da die SV-Ersparnis in der Regel höher ist als die Gebühren.
In der Regel wird vom Arbeitgeber nicht der gesamte Betrag gewährt, der steuerlich möglich ist.
Mit der Kombination aus beiden Elementen können Sie Ihren Mitarbeitenden die maximalen Vorteile gewähren.
Der administrative Aufwand bleibt für Ihr Unternehmen trotzdem überschaubar. Die ausgefeilte Software berechnet automatisch die entsprechenden Werte, die direkt in Ihr Lohnbuchhaltungssystem eingespielt werden können.
Der Essenszuschuss ist in den $ 8 Abs.2 und 40 Abs. 2 ESTG geregelt. Maßgeblich ist der amtliche Bezugswert von 3,47 EUR (2021) für ein Mittagessen. Dieser Betrag ist als geldwerter Vorteil mit 25% pauschal zu versteuern. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber nochmals bis zu 3,10 EUR steuerfrei gewähren. Damit beträgt das max. Essens-Budget pro Tag 6,57 EUR (2021).
Die Software errechnet auch, den (anteiligen) Wegfall der Pauschalsteuer, wenn der Mitarbeitende einen Eigenanteil an der täglichen Mahlzeit hat, d.h. die Rechnung den Arbeitgeber-Zuschuss übersteigt.
Die Pflicht zur Feststellung von Abwesenheitstagen entfällt, wenn das Essens-Budget für max. 15 Tage pro Monat gewährt wird.
Damit der Fiskus Essenzuschüsse als Sachlohn anerkennt, muss der Arbeitsvertrag vor der Entstehung des Vergütungsanspruches angepasst sein. Soweit Entgeltansprüche auf einem Tarifvertrag beruhen, kann eine Entgeltumwandlung nur vorgenommen werden, soweit dies durch Tarifvertrag vorgesehen oder durch Tarifvertrag zugelassen ist.
Alle Arbeitnehmer in Vollzeit, Teilzeit oder auch 450 EUR Kräfte, sofern eine Pauschalversteuerung genutzt wird.
Das Essens-Budget kann auch im Homeoffice genutzt werden.
Dies ist möglich, sofern der Arbeitnehmer nicht länger als 8 Stunden von der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist und daher keine Verpflegungspauschale in Anspruch nehmen kann.
Das Essens-Budget kollidiert steuerlich nicht mit anderen Benefits oder Sachbezügen. Sie können parallel weitere Zusatzleistungen anbieten.
Bis zu 6,57 EUR (2021) tägliches Essens-Budget an 15 Tagen im Monat
Entgeltumwandlung oder Kombination aus beidem ist möglich
Die Mitarbeitenden haben die freie Wahl: Essen gehen, holen oder bringen lassen.
Einfache Handhabung und Transparenz per App für die Arbeitnehmer
Sehr geringer administrativer Aufwand für den Arbeitgeber
Einsparungspotential von der Pauschalsteuer wird automatisch berücksichtigt.
Digitale, nutzungsabhängige Berechnung des Erstattungsbetrags – keine Vorauszahlungen
100% steuerkonform
Zertifizierte Software nach IDW-PS 860
Entspricht allen Vorgaben der DSGVO